24.11.2005

Originalstimme (01:53 - 06:30)

Eine Frau hat 3 Tage nach einer Prellung immer noch starke Schmerzen. Ich frage Mahesh, ob ich Schmerzmittel verordnen soll.

Maheshji sagt:

Nein, nein, sie soll die Stelle mit Salbe einreiben. Die Salbe wird die Schmerzen beseitigen.

Schmerzmittel sind in Wirklichkeit Drogen, die das metabolische System des Körpers auf so vielerlei Weise schädigen. Denn Schmerz ist da, aber der Patient fühlt den Schmerz unter dem Einfluss der Schmerzmittel nicht.

Schmerz bedeutet, dass das metabolische System des Körpers sich beklagt. Aber diese Klage nimmt der Körper unter Schmerzmitteleinfluss nicht wahr. Letztendlich wird also das Nervensystem desjenigen angegriffen. Das sollte der Patient verstehen.

Das Nervensystem fühlt den Schmerz, obwohl der Patient ihn unter Schmerzmitteleinfluss nicht wahrnimmt. Aber das zentrale Nervensystem antwortet wegen dieser Drogen nicht. Schmerz ist da. Die Antwort auf den Schmerz wird zum Gehirn geleitet, aber das Gehirn antwortet nicht. Denn dieser Bereich ist durch den Einfluss der Schmerzmittel versiegelt worden. Er ist durch die Drogen gelähmt worden.

Aber das ganze System fühlt den Schmerz und überträgt ihn zum Gehirn. Das Gehirn ist vollkommen in Ordnung.

Schmerzmittel lähmen das Gehirn nur, der Schmerz bleibt da.

Das ist wichtig. Kein Arzt denkt soweit, wenn der Patient unter starkem Schmerz leidet. Aber sie sollten versuchen, das zu verstehen und nicht so viele Schmerzmittel verordnen.

Die Schmerzmittel sind außerdem nicht gut, weil durch sie das ganze Immunsystem des Körpers gestört wird.

Was wird also geschehen?

Es wird eine neue Störung programmiert. Eine neue Krankheit bahnt sich an, und das geschieht auch. Nach starkem Einsatz von Schmerzmitteln stellen die Ärzte häufig solche Störungen fest. Die Ursache solcher Krankheiten ist der Einsatz von zu vielen Schmerzmitteln.

Es ist also besser, wenn sie diese Salbe benutzt, als Schmerzmittel zu nehmen.

Wir haben in diesem Fall die Schmerzen mit Wärmeanwendung und Salbe rasch beherrscht.